Informationen

zum Thema Logopädie in unserer Praxis

Da die logopädische Behandlung als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung ist, darf eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen Verordnung (Rezept) geleistet werden. Diese erhalten Sie bei vorliegender Notwendigkeit in Absprache von Ihrem Arzt. Gerne informieren wir Sie als Praxis für Logopädie im Vorfeld über Möglichkeiten der logopädischen Behandlung. Darüber hinaus informieren wir Sie bei Bedarf gerne über mögliche Selbstzahlerleistungen.
Sobald eine Diagnose mit entsprechender Verordnung (Rezept) vorliegt, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Sie können uns telefonisch, per Mail oder persönlich vor Ort zur Terminvereinbarung erreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihren Anruf während der Behandlung nicht persönlich entgegennehmen können. Sie können uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und wir werden Sie umgehend zurückrufen.

Da logopädische Leistungen Teil der medizinischen Grundversorgung sind, werden die Kosten der Behandlung basierend auf der Verordnung (Rezept) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene zahlen, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorhanden ist, 10% des Rezeptwertes und zusätzlich eine Rezeptgebühr von 10,00 €.

Privatversicherte sollten sich vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, und eine Kostenübernahme klären. Die Erstattung richtet sich nach den Vertragsvereinbarungen. Über die entstehenden Behandlungskosten informieren wir Sie gerne vorab.

Je nach vorliegender Diagnose und individuell nach Verordnung Ihres Arztes findet die logopädische Behandlung meist 1-2 Mal in der Woche statt.

Die Dauer einer logopädischen Behandlung ist individuell geregelt. Je nach ärztlicher Verordnung dauert eine logopädische Behandlung 30, 45, oder 60 Minuten.

Zur insgesamten Behandlungsdauer können wir pauschal leider keine Aussage treffen.

Die logopädische Behandlung findet in unseren Praxisräumen in Johannesberg statt. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bieten wir nach entsprechender ärztlicher Verordnung gerne auch Hausbesuche an. Diese können bei Ihnen Zuhause, oder aber auch in Einrichtungen stattfinden.
Wir bitten Sie zu Ihrem ersten logopädischen Behandlungstermin Ihre Versichertenkarte, wenn vorhanden Ihre Zuzahlungsbefreiung, und eine gültige Verordnung mitzubringen. Diese darf am Tag Ihres Ersttermins nicht älter als 14 Tage nach Ausstellung sein, da sie danach Ihre Gültigkeit verliert. Sollten Sie bereits in Behandlung gewesen sein, oder sonstige wichtige Unterlagen zum medizinischen Verlauf haben, können Sie diese gerne zum Ersttermin mitbringen.
In der ersten Therapiestunde findet beginnend ein Anamnesegespräch statt, in dem je nach vorliegender Diagnose die medizinische Vorgeschichte und bestehende Auffälligkeiten besprochen werden. Anschließend wird mit Ihnen, Ihrem Kind, oder Ihrem Angehörigen eine individuelle und ausführliche logopädische Diagnostik durchgeführt, sodass wir uns einen genauen Überblick über die vorliegenden Auffälligkeiten und den benötigen Behandlungsbedarf machen können. Darauf basierend werden Therapieablauf und mögliche Therapieinhalte besprochen. Gerne stehen wir Ihnen in diesem Rahmen beratend zur Seite, und nehmen individuelle Anliegen gerne in unsere Behandlungsplanung auf.